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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DMRZ Deutsches Mittelstandsrechenzentrum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DMRZ Deutsches Mittelstandsrechenzentrum Betreibergesellschaft mbH, Osnabrück

 

§ 1. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“) und uns, der Firma DMRZ Deutsches Mittelstandsrechenzentrum Betreibergesellschaft mbH, Hans-Wunderlich-Straße 6, 49078 Osnabrück (im Folgenden „wir“ oder „uns“) ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, dass wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde der jeweiligen Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden wir den Kunden im Falle der Änderungen der Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen.

3. Soweit bestimmte Lieferungen und Leistungen durch uns nur zu besonderen Bedingungen angeboten werden, gelten diese Bedingungen ergänzend zu diesen Bestimmungen. Soweit die besonderen Bedingungen im Widerspruch zu den Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen stehen, gehen die besonderen Bedingungen diesen Bestimmungen vor.

 

§ 2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation unserer Produkte und Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt erst durch die von uns schriftlich bestätigte Bestellung des Kunden, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, insbesondere der Bereitstellung der notwendigen Netzinfrastrukturen durch die Betreiber. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3. Leistungen und Leistungsumfang

1. Der Leistungsumgang ergibt sich vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung aus unseren Angeboten und den Leistungsbeschreibungen unserer Produkte, die unter info@dmrz.email angefordert werden können.

2. Beinhalten unsere Leistungen auch die Lieferung von Hard- und Software, so sind wir grundsätzlich nicht zur Installation und Konfiguration, zur Beratung des Kunden oder dessen Einarbeitung verpflichtet. Sofern eine Schulung und/oder die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde, sind wir hierzu nicht verpflichtet.

3. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

4. Wir schulden die Erbringung unserer Leistungen am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang an dem von uns genutzten Rechnungszentrum.

5. Wir gewährleisten in unserem Verantwortungsbereich am Übergabepunkt die Verfügbarbarkeit unserer Leistungen wie folgt:

– im Monatsmittel zu 97,5 % bei einer Gesamtleistungszeit von 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche

Das angegebene Monatsmittel reduziert sich um die Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten an unseren Systemen. Übersteigen unsere Wartungszeiten eine Dauer von 2 Stunden im Monat, werden wir den Kunden hierrüber in der Regel 3 Tage vor den Wartungsarbeiten in Kenntnis setzen. Nach Möglichkeit werden wir die Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Kernarbeitszeit eines Unternehmens erbringen.

6. Wir sind berechtigt, zur Sicherstellung unserer Leistungen sowie der vereinbarten Verfügbarkeit Änderungen an den von uns eingesetzten technischem System vorzunehmen. Gleiches gilt wegen der Anpassung an veränderte technische Standards oder rechtliche Rahmenbedingungen.

7. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen vorübergehend zu beschränken oder die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder aus sonstigen Sicherheitsgründen notwendig ist. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten.

8. Überlassen wir dem Kunden zur Nutzung unserer Leistungen Hard- und Software (z.B. Router oder sonstige Endgeräte) verbleiben diese in unserem Eigentum. Treten während der Vertragslaufzeit an der dem Kunden überlassenen Hard- und Software Mängel auf, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel durch Reparatur oder Austausch der Hard- und Software zu beheben. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung eines fabrikneuen Gerätes besteht nicht.

 

§ 4. Preise

1. Unsere Leistungen sind stets entgeltpflichtig.

2. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zusatzleistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Preis- und Konditionenliste kann unter info@dmrz.email jederzeit angefordert werden.

4. Der Kunde willigt in den elektronischen Rechnungsversand ein.

5. Der Kunde erteilt uns zum Einzug der fälligen Entgelte durch gesonderte Erklärung ein SEPA-Firmenlastschriftmandat.

6. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel zu akzeptieren.

7. Nutzt der Kunde die von uns bereit gestellten Leistungen nicht für eine feste Laufzeit, sind wir berechtigt, die Preise für die Nutzung unserer Leistungen während der Laufzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsanfang anzuheben. Hierüber informieren wir den Kunden in Textform. Beträgt die Preissteigerung mehr als 5 % pro Jahr, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung entfällt, soweit die Preiserhöhung nicht durch uns zu vertreten ist (z. B. Kostenanpassungen durch die Bundesnetzagentur).

 

§ 5. Verzug und Zurückbehaltungsrecht

1. Hat der Kunde ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt und weist das Bankinstitut die Lastschrift zurück, gerät der Kunde hierdurch in Verzug. Hat der Kunde kein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt, gerät der Kunde in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungszugang unserem Konto gutgeschrieben wird. Hat der Kunde kein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt, erheben wir für die Zahlungsabwicklung eine Buchhaltungspauschale von 1,75 € pro Rechnungsstellung. Der Betrag wird in der jeweiligen Rechnung besonders ausgewiesen.

2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.

3. Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an unseren Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu, sobald sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Höhe von mindestens 2 Monatsentgelten in Verzug befindet. In diesem Fall sind wir überdies berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

4. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung oder gegen Vorkasse zu erbringen, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen oder zumindest die Vermutung nahelegen, dass die geschuldeten Entgelte nicht sicher erbracht werden können.

 

§ 6. Laufzeit, Kündigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses

1. Handelt es sich bei dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis beträgt die Vertragslaufzeit vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in dem Einzelvertrag oder unseren Leistungsbeschreibungen 12 Monate ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

2. Wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn:

– der Kunde gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt und vor der Kündigung durch eine Abmahnung die Möglichkeit erhalten hat, seine Pflichtverletzung einzustellen;
– der Kunde die von uns erbrachten Leistungen für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke missbraucht.

In den vorstehenden Fällen sind wir zudem berechtigt, nach unserer Wahl Schadensersatz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen oder einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 60 % der Zahlungen des Kunden, die bis zum Ablauf des nächstgelegenen Beendigungszeitpunkts anfallen würden, zu verlangen. Bei verbrauchsabhängigen Entgelten sind wir berechtigt, zur Ermittlung der Schadenshöhe den Durchschnittswert der Nutzung des Kunden in den letzten 12 Monaten vor der fristlosen Kündigung heranzuziehen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

3. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir verpflichtet, dem Kunden oder einem von ihm benannten Dritten die vom Kunden in unseren Systemen gespeicherten Daten auf einem handelsüblichen Datenträger in einem üblichen Dateiformat zu Verfügung zu stellen.

4. Auf Verlangen des Kunden werden wir für einen Zeitraum von 4 Wochen nach rechtlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem vom Kunden bestimmten Dritten nach Weisung des Kunden zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist beschränkt auf:

– Übertragung der Anwendungsdaten des Kunden Wege der Datenfernübertragung
– Unterweisung der Mitarbeiter des Dritten betreffend die vom Kunden bisher genutzte technische Infrastruktur

Diese Zusammenarbeit ist gesondert nach Aufwand unter Berücksichtigung unserer jeweils aktuellen Preis- und Konditionenliste zu vergüten.

5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Hard- und Software und sonstige Vertragsgegenstände an uns herauszugeben, an denen er kein Eigentum erworben hat. Die Kosten für die Rückgabe am Sitz unseres Unternehmens trägt der Kunde.

6. Bei Kündigungen und der einhergehenden Abschaltung von Leistungen (bspw. Internetanschlüsse, Rechenzentrumsleistungen, VoIP Produkte, etc…) ist zu beachten, dass das Installations- und oder Aktivierungsdatum der DMRZ Vorlieferanten den Abschaltzeitpunkt sowie die Vertragslaufzeit beeinflussen kann.

 

§ 7. Ansprüche des Kunden bei Nichtleistung, verzögerter Leistung oder Leistungs minderung

1. Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn uns aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Leistungserbringung nicht möglich ist. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich Streiks, Sabotagen, der Entzug oder die Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen, Stromausfälle, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Knotenpunkten anderer Betreiber oder Subunternehmer und keine ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. In diesen Fällen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach den §§ 280, 283 – 285, 311 a und 326 BGB zu.

2. Können wir dem Kunden unsere Leistungen nicht mit der vereinbarten Verfügbarkeit nach § 3 dieser Bedingungen bereitstellen, erhält der Kunde zum Ausgleich der Minderleistungen Gutschriften nach folgenden Bestimmungen:
Lag die Verfügbarkeit unserer Leistungen für den betreffenden Monat

a. zwischen 97,5% und 96,0% erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 10% auf den monatlichen Grundpreis;
b. zwischen 96,0% und 94,5% erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 50% auf den monatlichen Grundpreis;
c. unter 94,5% erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 100% auf den monatlichen Grundpreis.

3. Im Übrigen ist unsere Haftung wegen Nichtleistung, verzögerter Leistung oder Leistungsminderung ausgeschlossen.

 

§ 8. Hotline

1. Wir stellen dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die über service@dmrz.email oder +49 (3221) 440-1001 zu erreichen ist. Die Hotline steht dem Kunden von montags bis freitags (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

2. Die Hotline dient der Unterstützung des Kunden in allen mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen zusammenhängenden Angelegenheiten, insbesondere der Störungsmeldung. Die Bearbeitung von Störungsmeldungen und Serviceanfragen bedarf der Beifügung einer korrekten und nachvollziehbaren Dokumentation der Fehler bzw. Probleme. Zur Fehlerbehebung verpflichtet sich der Kunde, Software und andere Hilfsmittel in angemessenem Umfang einzusetzen.

3. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Erreichbarkeit der Hotline.

 

§ 9. Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde wird unsere Produkte und Leistungen nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Leistungserbringung in angemessenen Umfang auf seine Kosten zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung der für die Leistungsdurchführung nützlichen Informationen und Unterlagen, die Verschaffung des Zuganges zu Räumen des Kunden, soweit es zu Leistungserbringung vor Ort beim Kunden erforderlich ist und die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Leistungserbringung (z.B. Stromversorgung; permanente vorhandene Anbindung an das Internet).

3. Der Kunde benennt bei Vertragsschluss einen Ansprechpartner zur Klärung aller Servicefragen, der auch detailliert Auskunft über die beim Kunden eingesetzte Hard- und Software geben kann. Mit Ausnahme von Eilfällen sind alle Serviceanfragen über den benannten Ansprechpartner an uns zu richten. Wechselt der Ansprechpartner auf Seiten des Kunden, unterrichtet uns der Kunde hierüber unverzüglich in Textform und gleichzeitiger Mitteilung des neuen Ansprechpartners.

4. Der Kunde wird die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen einschließlich Identifikations- und Authentifikationsmittel geheim halten und vor dem Zugriff Dritter in ausreichendem Maße schützen. Der Kunde ist verpflichtet uns bei Verdacht einer unrechtmäßigen Kenntniserlangung der Nutzungs- und Zugangsberechtigungen durch Dritte unverzüglich zu informieren.

5. Der Kunde wird

a) weder in unsere Softwareprodukte noch in die von uns bereitgestellte technische Infrastruktur einschließlich unserer Datennetze in unzulässiger Weise eingreifen oder ein solches Eingreifen durch Dritte fördern oder veranlassen;
b) elektronische Nachrichten nur im gesetzlich zulässigen Maß versenden, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telemediengesetzes (TMG) beachten;
c) seine nutzungsberechtigten Mitarbeiter verpflichten, die für sie geltenden Bestimmungen aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen einzuhalten;
d) keine Informationen oder Daten an denen Urheber- und/oder sonstige Schutzrechte Dritter bestehen an unsere Server übermittelt;
e) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe einer unserer Anwendungen Daten übermittelt, diese regelmäßig in einer Weise sichern, dass bei Verlust die Wiederherstellung der Daten jederzeit möglich ist;
f) seine Anwendungsdaten auf unseren Servern regelmäßig auf eigene Systeme kopieren und dort in einer Weise sichern, dass bei Verlust die Wiederherstellung der Daten jederzeit möglich ist.

6. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Lieferung in schriftlich zu rügen. Die gleiche Mitteilungspflicht obliegt dem Kunden bei Eintritt von Leistungsstörungen einschließlich Nichtleistung, verzögerter Leistung und Leistungsminderung sowie Störungen und Schäden an den gelieferten Vertragsgegenständen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, und ist infolge der unterlassenen oder verspäteten Anzeige eine Mängelbeseitigung nicht oder nur verspätet möglich, ist der Kunde nicht berechtigt, das Entgelt ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schaden zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen.

 

§ 10. Folgen der Verletzung der Obliegenheiten

1. Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Nutzung der von uns bereitgestellten Leistungen, sind wir berechtigt, den Kunden – in dringenden Fällen ohne vorherige Benachrichtigung – für den Zugang zu unseren Leistungen sowie den Zugriff auf unsere Anwendungen zu sperren, wenn die Pflichtverletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Verletzt der Kunde trotz Abmahnung hartnäckig und widerholt die Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Nutzung sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

2. Verletzt der Kunde seine Pflicht, keine rechtswidrigen oder urheberrechtlich oder sonst geschützten Daten und Werke unter Nutzung unserer Datennetze zu übermitteln oder an unsere Server zu senden, sind wir berechtigt, die betreffenden Daten und Werke zu löschen.

3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und entsteht uns hierdurch zusätzlicher Aufwand, wird dem Kunden dieser Aufwand nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste berechnet. Bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, unsere Leistungen nicht zu erbringen.

4. Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflicht zur Geheimhaltung der zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen einschließlich Identifikations- und Authentifikationsmittel oder gestattet der Kunde schuldhaft Dritten unberechtigt die Nutzung unserer Leistungen verwirkt er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des 12fachen der zuletzt gezahlten monatlichen Gebühr. Wir sind berechtigt, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe jedoch auf den Schadensersatz angerechnet.

 

§ 11. Obliegenheiten der DMRZ und Rechte des Kunden bei Verletzung der Obliegenheiten

1. Wir halten die für die Leistungserbringung notwendige Hardware und sonstige Vertragsgegenstände, die dem Kunden überlassen sind, für die Dauer des Vertragsverhältnisses in einem vertragsgemäßen Zustand. Hierzu führen wir soweit erforderlich Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch.

2. Mängeln an den für die Leistungserbringung notwendigen Hardware und sonstige Vertragsgegenstände, die dem Kunden überlassen sind, werden wir in einem angemessenen Zeitraum kostenfrei beheben. Wir sind hierzu berechtigt, fehlerbehaftete Hardware und sonstige fehlerbehaftete Vertragsgegenstände beim Kunden auszutauschen.

3. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn uns ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen,

– wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde,
– wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist,
– wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird,
– wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder
– wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sobald der Kunde ohne unsere Zustimmung an den für die Leistungserbringung notwendigen Hardware oder sonstigen Vertragsgegenständen Änderungen vornimmt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängel bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen und Reparaturen gem. § 536a BGB berechtigt ist und diese selbst oder durch Dritte fachgerecht ausführt und die Arbeiten nachvollziehbar dokumentiert werden.

5. Soweit ein Dritter Rechte wegen der Bereitstellung und/oder Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen geltend macht, informieren wir den Kunden hierüber unverzüglich. Werden die Ansprüche durch den Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht, stellen wir den Kunden auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen soweit wir durch eine schuldhafte Verletzung unserer Pflichten aus dem Vertragsverhältnis die Ansprüche begründet haben.

6. Wir haften nicht für eine Verletzung der Rechte Dritte durch den Kunden, soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.

 

§ 12. Haftung

1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und nur in Höhe bis zu EUR 100.000,- je Schadensereignis für die Gesamtheit der Kunden, bei einer Haftungsgrenze von EUR 20.000,- für jeden einzelnen Kunden. Übersteigt die Summe der Einzelschäden die Gesamthaftungssumme, erfolgt eine proportionale Anpassung der Einzelschäden, so dass die Gesamthaftungssumme nicht überschritten wird. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) schließen wir aus.

2. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 13. Vertraulichkeit / Datenschutz

1. Die Parteien beachten die Einhaltung des Datenschutzes nach den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit erforderlich werden die Vertragspartner ergänzend zu diesem Vertrag eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Auftrag gem. § 62 BDSG schließen.

2. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung können die Parteien eine ergänzende Vereinbarung zur Vertraulichkeit schließen. In Ermangelung dessen verpflichten sich die Parteien in jedem Fall, wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich zu behandeln. Hardware, Software, Modelle und Unterlagen (z.B. Berichte, Zeichnungen und Skizzen), die sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die Parteien haben die zur Erfüllung der Leistungspflichten aus diesem Vertrag und den Einzelverträgen überlassenen Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Wir werden gegebenenfalls beauftragte Subunternehmer in gleicher Art und Weise zur Geheimhaltung und zum Datenschutz verpflichten.

 

§ 14. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

1. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

3. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Osnabrück.

4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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