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Besondere Geschäftsbedingungen
DMRZ Deutsches Mittelstandsrechenzentrum

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DMRZ Deutsches Mittelstandsrechenzentrum Betreibergesellschaft mbH, Osnabrück

 

TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN

I. Allgemeines

1. Gegenstand

Diese Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunde/Partner/Reseller („BGB“) finden Anwendung auf alle Telekommunikationsdienstleistungen, die DMRZ während der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Endkunde/Partner/Reseller („Endkunde/Partner/Reseller“) erbringt. Die Dienstleistungen sind für die Weitervermarktung an Kunden des Endkunde/Partner/Resellers („Endkunden“) konzipiert. Diese BGB gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

2. Pflichten von DMRZ

2.1 DMRZ implementiert und betreibt die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen für den Endkunde/Partner/Reseller.

2.2 Für die Anbindung von Standorten von Endkunden stehen die in der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Anbindungsarten zur Verfügung:

  • „Internet-Links“: Anbindung an das Internet;

  • „VPN-Links“: Anbindung an ein durch DMRZ betriebenes Virtual Private Network („VPN“) und

  • „Voice-Links“: Anbindung an das öffentliche Sprachnetz.

DMRZ bindet die einzelnen Standorte der Endkunden mit der jeweils vereinbarten Anbindungsart an.

2.3 Soweit vereinbart, erbringt DMRZ weitere Leistungen im Zusammenhang mit VPN-Links („VPN-Zusatzleistungen“). Näheres ergibt sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

3. Lizenzrechte

3.1 In Ergänzung zu den Lizenzrechten der AGB gelten folgende Lizenzbestimmungen:

  • Der Endkunde/Partner/Reseller ist nicht berechtigt, Markenzeichen oder sonstige Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte der bereitgestellten Software zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken;

  • die bereitgestellte Software ist nicht “fehlertolerant” und darf daher nicht in Bereichen eingesetzt werden, bei denen ein Ausfall bzw. eine nicht fehlerfreie Funktion zum Tod oder einer schwerwiegenden Verletzung von Personen oder einem schwerwiegenden Sach- oder Umweltschaden führen könnten („Hochrisikoeinsatz“). Zu Hochrisikoeinsätzen gehören insbesondere die folgenden Einsatzbereiche: in Flugzeugen oder sonstigen Massentransportmitteln, in Atom- oder Chemieanlagen, in lebenserhaltenden Geräten, in implantierbaren Medizinprodukten, in Motorfahrzeugen oder Waffensystemen.

3.2 Im Falle der Bereitstellung von Microsoft-Produkten erkennt der Endkunde/Partner/Reseller an, dass keine Gewährleistungsrechte des Endkunde/Partner/Resellern gegenüber Microsoft bestehen und eine Haftung von Microsoft gegenüber dem Endkunde/Partner/Reseller für jegliche Schäden des Endkunde/Partner/Resellers aufgrund der bereitgestellten Microsoft-Produkte (direkte, indirekte Schäden oder Folgeschäden) ausgeschlossen ist. Ein Support direkt durch Microsoft erfolgt nicht.

3.3 Im Übrigen gelten produktspezifischen Lizenzbestimmungen, sofern für das jeweilige Produkt vorhanden. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Besonderen Bedingungen bzw. den produktspezifischen Lizenzbestimmungen geregelt, werden dem Endkunde/Partner/Reseller keinerlei weiteren Rechte an den Leistungen oder der Marke des Anbieters oder Dritter eingeräumt. Insbesondere erhält der Endkunde/Partner/Reseller keine Rechte im Hinblick auf Quellcode.

4. Mitwirkung

4.1 DMRZ stellt beauftragte VPN-, Internet- und Voice-Links grund-sätzlich am im jeweiligen Gebäude befindlichen Netzübergabepunkt (in Deutschland üblicherweise dem der Deutsche Telekom AG oder eines mit der Deutsche Telekom AG verbundenen Unternehmen, „DTAG“) bereit. Näheres ergibt sich aus der produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

4.2 Der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet sich, DMRZ bei der Installation der Service- und Technikeinrichtungen, der Erbringung und insbesondere bei der Entstörung von Telekommunikationsdienstleistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere verschafft der Endkunde/Partner/Reseller DMRZ, sowie auch dem Lieferanten der Teilnehmeranschlussleitung („TAL“), im für den Aktivierungsprozess erforderlichen Umfang Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und zum APL (üblicherweise im Untergeschoss des vom Endkunden genutzten Gebäudes) und trägt dafür Sorge, kurzfristig übermittelte Installationstermine einzuhalten. Das gilt entsprechend für einen gegebenenfalls notwendigen Austausch der von DMRZ bereitgestellten technischen Anlagen oder sonstige Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Kommt der Endkunde/Partner/Reseller seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nach oder verweigert er sie ernsthaft, so gilt die Dienstleistung ab diesem Zeitpunkt als bereitgestellt. In diesem Fall wird DMRZ einen neuen Termin vereinbaren und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnen. DMRZ wird den Endkunde/Partner/Reseller bei Mitteilung des Installationstermins ausdrücklich auf die Auswirkung einer unterlassenen Mitwirkungspflicht im Sinne dieser Ziffer 4.2 hinweisen.

4.3 Der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet sich, die Anschaltung von Telekommunikationsendgeräten (TK-Anlagen, Telefonen, Faxgeräten etc.) an die dafür vorgesehenen Schnittstellen des durch DMRZ bereitgestellten Netzabschlussgerätes (Customer Premises Equipment, „CPE“) fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Der Endkunde/Partner/Reseller und der Endkunde dürfen an einem CPE nur Telekommunikationsendgeräte betreiben, die den gültigen elektrotechnischen und telekommunikationstechnischen Normen und Zulassungsvorschriften, insbesondere CE, IEEE, ITU, entsprechen.

4.4 Der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdende Umstände, welche geeignet sind, die Funktion des Netzes von DMRZ zu beeinträchtigen, DMRZ unverzüglich anzuzeigen.

4.5 DMRZ erbringt beauftragte Sprachtelekommunikationsdienstleistungen unter Beachtung der vom Endkunde/Partner/Reseller im von DMRZ bereitgestellten „Technischen Fragebogen Voice“ angegebenen Informationen. Der Endkunde/Partner/Reseller ist verpflichtet, diesen Fragebogen ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen.

4.6 Der Endkunde/Partner/Reseller wird (gegebenenfalls mittels des Endkunden)

  • zugeteilte Rufnummern nur im Rahmen ihrer Zuteilung nutzen;

  • den korrekten, vollständigen Rufnummernblock der berechtigten Nebenstellen sowie jede diesbezügliche Änderung unverzüglich anzeigen;

  • vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung „Anrufweiterschaltung“ sicherstellen, dass das Einverständnis desjenigen Drittbenutzers vorliegt, an den die Anrufe umgeleitet werden, und dieser die Weiterleitung ggf. unterdrücken kann und

  • bis zur Inbetriebnahme von Voice-Links den Anschluss seines bisherigen Anbieters auf eigene Kosten aufrechterhalten.

5. Realisierbarkeit der Leistung

5.1 Notwendige Voraussetzung für die Aktivierung von VPN-, Internet- und Voice-Links, die auf DSL-Zugangsverfahren basieren (vgl. hierzu die jeweilige produktspezifische Leistungsbeschreibung) ist, dass

  • zwischen dem Standort des Endkunden und dem nächsten Hauptverteiler die für die jeweilige Dienstleistung benötigte Anzahl freier, nutzbarer TAL vorhanden ist und

  • dass der Abschlusspunkt Linientechnik („APL“) am Standort des Endkunden noch nicht komplett belegt ist, so dass die benötigten TALs aufgeschaltet werden können.

5.2 Sollte ein VPN-, Internet- oder Voice-Link aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen nicht wie beauftragt realisierbar sein, entfällt der entsprechende Vertrag rückwirkend (auflösende Bedingung). Ansprüche aus dem Entfallen des Vertrages sind ausgeschlossen.

5.3 Bei VPN-, Internet- oder Voice-Links die über DSL-Zugangsver-fahren realisiert werden (vgl. hierzu jeweilige produktspezifische Leistungsbeschreibung) kann die realisierbare Bandbreite bzw. die Möglichkeit der Realisierung von mehreren Diensten (z.B. Internet und Sprache) auf einer Anbindung erst bei Inbetriebnahme der jeweiligen Anbindung festgestellt werden. Darüber hinaus kann sich nach Inbetriebnahme durch die Bereitstellung weiterer, auch fremder, TALs am Standort des Endkunden herausstellen, dass die zunächst realisierte Bandbreite bzw. die anfangs gegebene Möglichkeit der Realisierung von mehreren Diensten (z.B. Internet und Sprache) auf einer Anbindung nicht aufrecht erhalten werden kann. Näheres ergibt sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

5.4 DMRZ ist berechtigt, Standortanbindungen, die über Infrastruktur von DMRZ realisiert werden, gegen auf Infrastruktur Dritter basierende Anbindungen auszutauschen, sofern die Leistungsmerkmale der Anbindung (z.B. Bandbreite, Service Level) hierdurch nicht verschlechtert werden. Der Endkunde/Partner/Reseller wird DMRZ hierbei in angemessenem Umfang unterstützen. Die vereinbarten Entgelte bleiben durch einen solchen Austausch unverändert.

6. Entgelte

6.1 Der Endkunde/Partner/Reseller ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.

6.2 Entgelte für VPN-, Internet- und Voice-Links basieren auf der Annahme, dass für die Anbindung am Standort vorhandene Leitungen genutzt werden können und keine Baumaßnahmen, insbesondere keine Erdarbeiten, erforderlich sind.

6.3 Die Berechnung von Internet- und Voice-Links beginnt mit dem Zeitpunkt ihrer Bereitstellung. Soweit in der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung, die insoweit vorrangig ist, nichts Abweichendes geregelt ist, gilt ein Internet- oder Voice-Link als bereitgestellt, wenn die Installation abgeschlossen ist. Die Installation gilt als am Tag des von DMRZ genannten Installationstermins abgeschlossen, es sei denn, der Endkunde/Partner/Reseller teilt DMRZ binnen fünf (5) Werktagen nach dem ihm von DMRZ genannten Installationstermin mit, dass die Installation nicht bzw. fehlerhaft ausgeführt wurde. DMRZ wird den Endkunde/Partner/Reseller bei Mitteilung des Installationstermins noch einmal ausdrücklich auf die Wirkung einer ggf. unterbleibenden Mitteilung des Endkunde/Partner/Resellers im Hinblick auf eine nicht durchgeführte oder nicht erfolgreiche Installation hinweisen. Wird ein Installationstermin nicht erfolgreich ausgeführt, so hat der Endkunde/Partner/Reseller diesen Umstand unverzüglich mitzuteilen. DMRZ wird dann versuchen, innerhalb von fünf (5) Tagen einen neuen Installationstermin mit dem Endkunde/Partner/Reseller zu vereinbaren.

6.4 Die Berechnung von VPN-Links und VPN-Zusatzleistungen beginnt zu den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung jeweils genannten Zeitpunkten, spätestens aber erstmaligen Nutzung der jeweiligen VPN-Standortanbindung bzw. VPN-Zusatzleistung durch den Endkunde/Partner/Reseller oder Endkunden.

6.5 Der Endkunde/Partner/Reseller hat nutzungsabhängige Entgelte auch zu zahlen, wenn er die betreffende Nutzung in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat.

6.6 Die Berechnung nutzungsabhängiger Entgelte erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der von DMRZ aufgezeichneten Verkehrsdaten.

6.7 Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte 1.000 Megabyte, ein Megabyte 1.000 Kilobyte und ein Kilobyte 1.000 Byte.

6.8 Der Endkunde/Partner/Reseller hat die Rechnung nach Zugang zu überprüfen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit der Rechnung von DMRZ geltend gemachten nutzungsabhängigen Entgelte (Verbindungsaufkommen) sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben. Erhebt der Endkunde/Partner/Reseller innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte oder wurden Verkehrsdaten auf Wunsch des Endkunde/Partner/Resellers gelöscht, trifft DMRZ keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. DMRZ wird in ihren Rechnungen auf diese Rechtsfolge aufmerksam machen.

6.9 Werden Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe eines ggf. vereinbarten Mindestumsatzes vom Endkunde/Partner/Reseller nicht oder nicht in vollem Umfang abgenommen, schuldet er gleichwohl die volle Vergütung im Umfang des Mindestumsatzes.

6.10 Stellt DMRZ im Rahmen der Bereitstellung von VPN- bzw. Internet-Links Telefonanschlüsse bereit, so dürfen diese nicht zur Sprachtelefonie genutzt werden, es sei denn der Endkunde/Partner/Reseller hat DMRZ einen entsprechenden Auftrag erteilt. Mehrkosten, die durch einen Verstoß des Endkunde/Partner/Resellers oder Endkunden gegen vorgenannte Bestimmung entstehen, sind vom Endkunde/Partner/Reseller zu tragen.

6.11 Bei Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte (z.B. Interconnectpreise, TAL-Entgelte) um mehr als 2% zu Ungunsten von DMRZ bzw. bei grundlegenden Änderungen regulierter Entgelte aufgrund gerichtlicher oder regulatorischer Entscheidungen (z.B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von DMRZ um mehr als 2% zu Ungunsten von DMRZ, hat DMRZ das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte sowie die einmaligen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen.

6.12 Die vorstehende Regelung findet keine Anwendung, sofern durch regulatorische Entscheidungen die gültigen Entgelte zwischen DMRZ und dem Endkunde/Partner/Reseller gesetzlich neu festgelegt werden (z.B. Festsetzungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen „Bundesnetzagentur“ im Bereich von Premium-Diensten, Massenverkehrsdiensten u.ä.). In diesem Fall gelten die festgesetzten Entgelte unmittelbar. DMRZ wird den Endkunde/Partner/Reseller über diese Festsetzungen informieren.

7. Beginn der Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit betriebsbereiter Bereitstellung der jeweiligen Leistung (vgl. Ziffer 6.3).

8. Kündigung

8.1 Zusätzlich zu den Regelungen der AGB ist DMRZ berechtigt, aus wichtigem Grund nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Endkunde/Partner/Reseller oder der Endkundegegen die in der Ziffer 11 genannten Pflichten verstößt.

8.2 Zusätzlich zu den Regelungen der AGB ist DMRZ berechtigt, Internet-, VPN- oder Voice-Links, die auf Wireless Local Loop („WLL“) Technologie basieren (vgl. hierzu die jeweilige produktspezifische Leistungsbeschreibung), aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn

  • die Funkverbindung in Folge von baulichen Veränderungen oder anderen äußerlichen Einwirkungen im Bereich der Funkstrecke, nicht nur vorübergehend beeinträchtigt oder gestört wird oder

  • der Vertrag zum Betrieb der WLL-Basisstation mit dem Eigentümer des hierfür genutzten Gebäudes gekündigt wird und DMRZ dies nicht zu vertreten hat. Ansprüche aus dem Entfallen der Anbindung sind ausgeschlossen. Der Vertrag bleibt von einer solchen Kündigung im Übrigen unberührt.

8.3 Nach Beendigung des Vertrages ist der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet, alle durch DMRZ bereitgestellten Gegenstände innerhalb von zehn (10) Werktagen in einwandfreiem Zustand frei Haus an DMRZ zurück zu senden oder senden zu lassen. Dies gilt nicht, wenn der Endkunde/Partner/Reseller Eigentum an diesen Gegenständen erworben hat. Im Falle der Beendigung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen, die auf WLL-Technologie basieren, ist DMRZ berechtigt, alle dem Endkunde/Partner/Reseller von DMRZ bereitgestellten technischen Anlagen zu deinstallieren und zu entfernen. Satz 1 dieses Absatzes findet bei auf WLL-Technologie basierenden Telekommunikationsdienstleistungen keine Anwendung.

9. Änderungen

9.1 Der Endkunde/Partner/Reseller kann DMRZ mit der Durchführung von Änderungen beauftragen. Die für Änderungen zu entrichtenden Entgelte sind in der produktspezifischen Preisliste geregelt.

9.2 Der Endkunde/Partner/Reseller kann DMRZ mit einem Umzug eines VPN-, Internet- oder Voice-Links auf den neuen Standort beauftragen („Umzug“). Bei Standorten, die auf Basis von DMRZ®-Leased Line business, DMRZ®-WLL business oder IPfonie®corporate angebunden sind, ist ein Umzug jedoch erstmals zum Ablauf einer Mindestlaufzeit der betroffenen Anbindung(en) von zwölf (12) Monaten möglich.

9.3 Im Falle eines Umzuges sind ab Bereitstellung (vgl. Ziffern 6.3 und 6.4) die für die betreffende Telekommunikationsdienstleistung in der jeweiligen produktspezifischen Preisliste genannten einmaligen und monatlichen Entgelte zu entrichten. Im Fall von DMRZ®-Leased Line business sind die Entgelte vor Beauftragung zwischen den Parteien zu vereinbaren. Verbunden mit dem Umzug ist der Beginn einer neuen Mindestvertragslaufzeit, die mindestens der noch verbleibenden Mindestvertragslaufzeit des bisherigen VPN-, Internet- oder Voice-Links entspricht.

9.4 DMRZ weist darauf hin, dass DSL in Deutschland nicht flächendeckend verfügbar ist. Beauftragt der Endkunde/Partner/Reseller gemäß Ziffer 9.2 auf DSL basierende VPN-, Internet- oder Voice-Links (vgl. hierzu die jeweilige produktspezifische Leistungsbeschreibung) für Standorte, an denen DSL nicht verfügbar ist, wird DMRZ den Auftrag ablehnen.

10. Leistungsstörungen

10.1 Der Endkunde/Partner/Reseller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Voice-Links eine mittlere Durchlasswahrscheinlichkeit von 97,0% haben und an seine Telefonanlage angeschlossene automatische Wählgeräte (für z.B. Alarmanlagen, Brandmelder, Faxgeräte, Abrechnungsgeräte) deswegen bei Störungen ausfallen oder nicht funktionieren können. Diese automatischen Wählgeräte sind daher vom Endkunde/Partner/Reseller oder Endkunden selbst zu überwachen. DMRZ empfiehlt die Berücksichtigung der „Richtlinie für Einbruchmeldeanlagen – Planung und Einbau – VDS 2311“ der VdS Schadenverhütung GmbH.

10.2 Ohne Änderung der Regelungen in Ziffer 9.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (End of Maintenance, End of Support) und der Ziffern 1.5 und 1.7 (Änderung der Leistungsbeschreibung) gilt bei Bereitstellung von IPfonie®centraflex außerdem das Folgende: Entscheidet sich der Anbieter zu einem Release-Wechsel der bereitgestellten Software aus einem anderen als den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründen, so hat der Endkunde/Partner/Reseller die Möglichkeit zu einem kostenfreien Wechsel auf das neue Release. Etwaige hierdurch erforderliche Anpassungs- und Migrationsaufwände trägt der Endkunde/Partner/Reseller selbst. Nimmt der Endkunde/Partner/Reseller das diesbezügliche Angebot des Anbieters nicht an, so kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen. Ziffer 9.5, Satz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt im Falle einer Ablehnung des Angebotes zum Release-Wechsel entsprechend. Die nach dieser Ziffer 10.2 beabsichtigte Änderung wird dem Endkunde/Partner/Reseller mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Endkunde/Partner/Reseller steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Endkunde/Partner/Reseller innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Endkunde/Partner/Reseller wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

11. Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbote

11.1 Für alle im Folgenden geregelten Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbote gilt, dass der Endkunde/Partner/Reseller nicht nur selbst verpflichtet ist, sondern gegenüber DMRZ auch für das Einhalten durch den Endkunden einsteht.

11.2 Der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet sich, die Telekommunikationsdienstleistungen nur in der in der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung (und gegebenenfalls im SLA) beschriebenen Art und Weise zu nutzen. Ein durch DMRZ bereitgestellter VPN-, Internet- oder Voice-Link darf nur mit dem durch DMRZ bereitgestellten, fachgerecht angeschlossenen CPE genutzt werden.

11.3 Der Endkunde/Partner/Reseller wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes von DMRZ oder der Netze ihrer Vorleistungslieferanten oder der zur Nutzung überlassenen technischen Anlagen führen können. Der Endkunde/Partner/Reseller ist verpflichtet, Eingriffe in das Netz von DMRZ oder in Netze ihrer Vorlieferanten zu unterlassen.

11.4 Der Endkunde/Partner/Reseller ist verpflichtet, die Telekommunikationsdienstleistungen sach- und funktionsgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Endkunde/Partner/Reseller ist insbesondere dazu verpflichtet,

  • den von DMRZ bereitgestellten Zugang zu den Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Telekommunikationsdienstleistungen selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen und insbesondere Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet sich, keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Der Endkunde/Partner/Reseller wird alle angemessenen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über die Verbindung Kenntnis von oder Zugang zu rechts- oder sittenwidrigen, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten erhalten. Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt an, dass DMRZ keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann;

  • Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung des vereinbarten standardisierten Kommunikationsprotokolls zu übermitteln, nur standardisierte oder durch DMRZ vorgegebene Schnittstellen zu benutzen;

  • alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen zu kennzeichnen (Impressumspflicht). Der Endkunde/Partner/Reseller wird DMRZ von allen Ansprüchen, die auf einer Verletzung dieser Anforderungen beruhen, freistellen;

  • die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen zum unaufgeforderten Versand von E-Mails an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken (Spam-Mails) bzw. zum missbräuchlichen Posting von Nachrichten in Newsgroups, insbesondere zu Werbezwecken (News-Spamming) zu unterlassen;

  • es zu unterlassen, beim Versand von E-Mails falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern und

  • bei Beauftragung wahrheitsgemäße Angaben über das zu erwartende Verkehrsvolumen, die Verkehrsart und -verteilung als Geschäftsgrundlage für den auf dieser Basis abzuschließenden Vertrag zu überlassen und diese ggf. in der Folgezeit wahrheitsgemäß zu aktualisieren.

12. Sperrung des Anschlusses

12.1 DMRZ ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistung nach Maßgabe der Regelungen des § 45k Absätze (2) bis (5) TKG ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre),

  • wenn der Endkunde/Partner/Reseller nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist;

  • sobald die Kündigung des Vertrages wirksam wird oder

  • wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs (6) Abrechnungszeiten besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von DMRZ in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Endkunde/Partner/Reseller diese Entgeltforderung beanstanden wird.

12.2 Im Falle des Zahlungsverzuges des Endkunde/Partner/Resellers wird ihm die Sperre mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten schriftlich angekündigt. Der Endkunde/Partner/Reseller bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, das monatliche Entgelt zu zahlen.

12.3 Im Fall der berechtigten Sperrung nach § 45k Absätze (2) bis (5) TKG trägt der Endkunde/Partner/Reseller die Kosten der Sperrung des Anschlusses und gegebenenfalls für den Wiederanschluss in Höhe von je 30 Euro. Dem Endkunde/Partner/Reseller steht jeweils der Nachweis geringerer, DMRZ der Nachweis höherer Kosten offen.

13. Datenschutz

13.1 DMRZ wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, verarbeiten und nutzen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet DMRZ Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

13.2 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung nutzungsabhängiger Entgelte gespeicherten Verkehrsdaten werden von DMRZ gespeichert und spätestens sechs (6) Monate nach Rechnungsversand gelöscht. Soweit auf Wunsch des Endkunde/Partner/Resellers oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Verkehrsdaten gelöscht wurden, trifft DMRZ insoweit keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden des Endkunde/Partner/Resellers gegen Grund und/oder Höhe der Rechnung ist DMRZ zur weiteren Speicherung der Verkehrsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind.

13.3 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu Anschlüssen von bestimmten Personen, Behörden und Organisationen in sozialen und kirchlichen Bereichen in einer Gesamtsumme zusammengefasst abgerechnet oder im Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen. Die Zielrufnummern solcher Verbindungen werden nicht ausgewiesen.

13.4 Der Endkunde/Partner/Reseller versichert, dass er datenschutzrechtliche Erfordernisse (z.B. die Beteiligung des Betriebsrates – sofern vorhanden – nach § 99 Abs. 1 TKG, § 87 Abs. (1) Ziffer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes) beachtet, sofern ihm Verbindungsdaten von DMRZ zum Nachweis zur Verfügung gestellt werden.

14. Streitbeilegungsverfahren

14.1 Falls der Endkunde/Partner/Reseller die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die ihm insbesondere aus den §§ 43a, 43b, 45 bis 46 Abs. (2) TKG sowie aus § 84 TKG zustehen, kann er gemäß § 47a TKG ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn einleiten.

14.2 Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig und kann durch schriftlichen Antrag per Brief oder Telefax oder elektronisch im Onlineverfahren gestellt werden, wenn eine Einigung mit DMRZ fehlgeschlagen ist. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) erhältlich.

II. Besondere Bestimmungen für Datendienste

Für Internet-Links, VPN-Links und andere Datendienste gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.

1. Laufzeit und Kündigung von VPN-Links

1.1 Im Falle der nachträglichen Bereitstellung einer Backup-Anbindung für einen bereits bereitgestellten VPN-Link erhält der VPN-Link eine neue Mindestvertragslaufzeit entsprechend der der Backup-Anbindung. Dies gilt nicht, wenn die Mindestvertragslaufzeit der Backup-Anbindung kürzer ist als die restliche Mindestvertragslaufzeit des VPN-Links.

1.2 Nach der ordentlichen Kündigung des ersten bereitgestellten VPN-Links ist der Endkunde/Partner/Reseller berechtigt, alle VPN-Links und VPN-Zusatzleistungen gegen eine durch DMRZ individuell zu kalkulierende Abstandszahlung mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die durch DMRZ festzulegende Abstandszahlung liegt unter der Summe der Entgelte, die der Endkunde/Partner/Reseller bis zur regulären Beendigung aller VPN-Links und VPN-Zusatzleistungen hätte zahlen müssen.

2. Domain-Namen

2.1 Soweit die Bereitstellung eines .de, .com, .net, .org, .biz, .info oder .eu Domain-Namens („Domain-Name“) gemäß der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung Bestandteil der Telekommunikationsdienstleistungen ist und der Endkunde/Partner/Reseller DMRZ beauftragt hat, für ihn einen bestimmten Domain-Namen registrieren zu lassen, kommen die hierfür erforderlichen Verträge mit der dafür zuständigen Vergabestelle („Registry“) unter Einschaltung eines von DMRZ beauftragten Registrars („Registrar“) zustande.

2.2 Andere als die oben ausdrücklich benannten Domain-Namen können von DMRZ über den Registrar auf Wunsch des Endkunde/Partner/Resellers nach gesonderter Vereinbarung mit DMRZ bereitgestellt werden.

2.3 Die Registrierung eines .de Domain-Namens erfolgt bei der DENIC e.G., 60329 Frankfurt a.M. („DENIC“). In diesem Fall kommen sämtliche zur Registrierung des Domain-Namens erforderlichen Verträge unmittelbar zwischen demjenigen, der als Inhaber des .de Domain-Namens registriert wird und der DENIC zustande. Der Endkunde/Partner/Reseller bevollmächtigt DMRZ, die hierfür erforderlichen Erklärungen im Namen seiner Endkunden über die EPAG gegenüber der DENIC abzugeben und versichert, von seinen Endkunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Sollen .de Domain-Namen für den Endkunde/Partner/Reseller registriert werden, bevollmächtigt der Endkunde/Partner/Reseller DMRZ entsprechend. Diesen Verträgen liegen die jeweiligen Bedingungen und Preise der DENIC, einsehbar unter www.denic.de, zugrunde. DMRZ stellt die Endkunden und den Endkunde/Partner/Reseller jedoch für die Dauer des zwischen DMRZ und dem Endkunde/Partner/Reseller bestehenden Vertrages von der Pflicht zur Zahlung der mit DENIC vereinbarten Preise frei.

2.4 Die Registrierung eines .eu Domain-Namens erfolgt unter Vermittlung von DMRZ durch den Registrar bei der EURid, Brüssel, Belgien („EURid“). In diesem Fall kommt kein Vertrag über die Registrierung des Domain-Namens zwischen dem Endkunde/Partner/Reseller und der EURid zustande. Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt jedoch die Vorgaben der EURid, einsehbar unter www.eurid.org, als verbindlichen Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und DMRZ an.
2.5 Die Registrierung eines .com, .net, .org, .biz oder .info Domain-Namens erfolgt unter Vermittlung von DMRZ durch den Registrar bei der ICANN, Marina Del Rey, CA, USA („ICANN“). In diesem Fall kommt kein Vertrag über die Registrierung des Domain-Namens zwischen dem Endkunde/Partner/Reseller und der ICANN zustande. Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt jedoch die Vorgaben der ICANN, einsehbar unter www.icann.org, sowie der jeweils zuständigen Registry als verbindlichen Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und DMRZ an.

2.6 Sollte der Endkunde/Partner/Reseller über den Ablauf des Vertrages mit DMRZ die Nutzung seines Domain-Namens wünschen, muss er rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain-Namens mit einem dritten Provider abschließen und diesen beauftragen, die Nutzung des Domain-Namens durch den Endkunde/Partner/Reseller weiterhin sicherzustellen. Der Endkunde/Partner/Reseller hat DMRZ die Übertragung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages mit DMRZ in Textform mitzuteilen. Sollte der Endkunde/Partner/Reseller nach Ablauf des Vertrages mit DMRZ nicht an einer weiteren Nutzung interessiert sein, so ist der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet, in Textform seine Zustimmung zur Löschung des Domain-Namens zu erteilen. Sofern der Endkunde/Partner/Reseller weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt, wird DMRZ .com, .net, .org, .biz, .info oder .eu Domain-Namen nicht weiter verlängern, was die Löschung des betreffenden Domain-Namens zur Folge hat. Im Hinblick auf bei der DENIC registrierte Domain-Namen wird DMRZ keine Löschung bei der DENIC veranlassen, wenn der Endkunde/Partner/Reseller weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt. In diesem Fall ist der Endkunde/Partner/Reseller jedoch ab Beendigung seines Vertrages mit DMRZ verpflichtet, das für die Bereitstellung des Domain-Namens mit DENIC vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

2.7 Will der Endkunde/Partner/Reseller einen Domain-Namen von einem anderen Inhaber übernehmen und/oder soll ein Domain-Name von einem anderen Provider übernommen werden, muss der Endkunde/Partner/Reseller die schriftliche Zustimmung hierzu vor Beauftragung der Übernahme von dem für den jeweiligen Domain-Namen eingetragenen sog. „admin-c“ oder des Inhabers einholen und diese Zustimmung auf Verlangen der DMRZ nachweisen.

2.8 DMRZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine vom Endkunde/Partner/Reseller gewünschte Bezeichnung als Domain-Name registriert werden kann. DMRZ weist darauf hin, dass ein Domain-Name aufgrund der Bearbeitungszeit bei verschiedenen Registries im Zeitpunkt der Beauftragung als verfügbar erscheinen kann, obwohl dieser bereits vergeben ist.

2.9 Der Endkunde/Partner/Reseller ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Domain-Namen nicht gegen Rechte Dritter, die guten Sitten oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen. Der Endkunde/Partner/Reseller stellt DMRZ, den Registrar sowie die jeweils zuständige Registry und alle sonstigen mit der Domain-Registrierung befassten natürlichen und juristischen Personen von jeglicher Haftung aus oder im Zusammenhang mit möglichen Verletzungen von Rechten Dritter, der guten Sitten oder anderer rechtlicher Bestimmungen durch den gewählten Domain-Namen frei. Diese Haftungsfreistellung umfasst sämtliche Ersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten für die Rechtsverfolgung.

2.10 Machen Dritte glaubhaft, dass durch die Domain ihre Rechte verletzt werden, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte wahrscheinlich, dass durch die Domain Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, ist DMRZ nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugriff auf die Domain so zu sperren, dass die Domain nicht mehr aus dem Internet erreichbar ist, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

2.11 Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt an, dass ein registrierter Domain-Name gesperrt, gelöscht oder übertragen werden kann, um mögliche Irrtümer der DMRZ, ihrer Vorlieferanten oder der zuständigen Registry zu korrigieren oder um Streitfälle hinsichtlich des registrierten Domain-Namens zu klären.
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) weist das DMRZ darauf hin, dass im Rahmen des Registrierungsverfahrens personenbezogene Daten gespeichert und an der Registrierung beteiligte Dritte, so insbesondere an die zuständige Registry (DENIC, EURid, ICANN) und den Registrar weitergeleitet werden. Dies schließt auch die Einstellung der Daten in über das Internet frei zugängliche, so genannte “whois” Datenbanken ein.

3. IP-Adressen

3.1 Der Endkunde/Partner/Reseller erhält – soweit dies Teil der produktspezifischen Leistungsbeschreibung ist – unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des RIPE NCC, Amsterdam, NL („RIPE“) offiziell registrierte IP-Adressen zugewiesen. Die Richtlinien des RIPE (einsehbar unter www.ripe.net) sind vom Endkunde/Partner/Reseller zu beachten.

3.2 DMRZ behält sich vor, dem Endkunde/Partner/Reseller DMRZ-bezogene PA-Adressen (Provider-Aggregate) und/oder CIDR-Adressbereiche (Classless Inter Domain Routing) zuzuordnen. Die Übernahme von Adressräumen früherer Provider des Endkunde/Partner/Resellers kann nicht gewährleistet werden. Bei Vertragsbeendigung ist der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von DMRZ zugewiesenen PA-Adressen nicht mehr genutzt werden und deren erneute Verwendung durch DMRZ ermöglicht wird.

4. Web-Hosting und E-Mail

4.1 Machen Dritte glaubhaft, dass durch die Inhalte auf Webservern, die dem Endkunde/Partner/Reseller von DMRZ zur (ggf. nur anteiligen) Nutzung überlassen wurden, ihre Rechte verletzt werden, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte wahrscheinlich, dass durch diese Inhalte Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, ist DMRZ nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die Inhalte zu sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

4.2 Werden unter Nutzung eines E-Mail-Postfachs des Endkunde/Partner/Resellers oder Endkunden Spam-Mails versendet, ist DMRZ berechtigt, das Postfach auf dem E-Mail-Server vorübergehend oder dauerhaft sperren.

4.3 Nutzen der Endkunde/Partner/Reseller oder der Endkunde vereinbarungsgemäß Perl-, PHP- oder sonstige Skripte, ist DMRZ berechtigt, diese bei zu hohem CPU-/I/O- oder sonstigem Ressourcenverbrauch oder bei anderen Gefährdungen der Netzwerksicherheit oder der Systeme von DMRZ zu entfernen.

4.4 Der Endkunde/Partner/Reseller bleibt während einer Sperre gemäß dieser Ziffer 4 zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.

III. Besondere Bestimmungen für Sprachdienste

Für Voice-Links gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.

1. Bereitstellung

Sofern der Endkunde/Partner/Reseller oder Endkunde bei Vertragsabschluss nicht über eine Teilnehmerrufnummer für den seitens DMRZ zur Verfügung zu stellenden Voice-Link verfügt oder eine bestehende Teilnehmerrufnummer nicht behalten will, weist DMRZ dem Endkunde/Partner/Reseller/Endkunden eine Teilnehmerrufnummer zu.

2. Vergütung und Rabatte

Soweit ein Endkunde/Partner/Reseller das für den jeweiligen Rabatt erforderliche Gesprächsvolumen nicht erreicht und/oder die tatsächliche Gesprächs-/Verkehrsverteilung erheblich (>10%) von den ursprünglichen Angaben des Endkunde/Partner/Resellers abweicht, behält sich DMRZ das Recht vor, das tatsächliche Gesprächsvolumen bzw. die tatsächliche Gesprächsverteilung des Endkunde/Partner/Resellers oder Endkunden bei der Rechnungsstellung nachträglich zugrunde zu legen und für den abgelaufenen oder bereits abgerechneten Zeitraum (Monat) neu zu berechnen sowie zu wenig gezahlte Entgelte auf der Basis der gültigen Preisliste nachzufordern.

3. Nutzung von Voice-Flatrates

Bei der Nutzung von DMRZ-Sprachdiensten im Zusammenhang mit Voice-Flatrates ist der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet, dass der Endkunde

  • keine anderen Verbindungen als direkte Mensch-zu-Mensch-Sprachtelefonie und direkte Faxverbindungen zu Teilnehmern herzustellen;

  • keine Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen an den Endkunde/Partner/Reseller oder an Dritte zur Folge haben oder haben sollen;

  • keine Verbindungen herzustellen, um Dritten die Nutzung der Telekommunikationsleistung zu ermöglichen oder um diese anderweitig an Dritte weiterzugeben;

  • eine Voice-Flatrate nicht zum Anbieten von Telekommunikations- und Mehrwert-, Call-Center- oder Telefonvertriebsdiensten oder für Massenkommunikationsdienste zu nutzen;

  • keine Anrufweiterleitungen von Anschlüssen herzustellen, für die keine Voice-Flatrate beauftragt wurde, auf solche, für die eine Voice-Flatrate beauftragt wurde;

  • keine automatisierten, nicht-manuelle Wahlvorgänge zu veranlassen, beispielsweise zum Zwecke der Fernüberwachung von technischen Geräten.

DMRZ behält sich vor, Verbindungen im Sinne dieser Ziffer 3 mit den Verbindungspreisen gemäß der jeweils gültigen „Preisliste Verbindungen“ abzurechnen.

4. Laufzeit / Kündigung

4.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte ist DMRZ bei missbräuchlicher Nutzung einer Voice-Flatrate gemäß Ziffer 3 zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Falls die Voice-Flatrate Bestandteil des Vertrages über den jeweiligen Voice-Link ist, bezieht sich das Kündigungsrecht auf den gesamten Vertrag. Handelt es sich um eine durch den Endkunde/Partner/Reseller nachträglich gebuchte Zusatzoption („Zusatzoption“), bezieht sich das Kündigungsrecht nur auf die Zusatzoption „Voice-Flatrate“.

4.2 Handelt es sich bei der Voice-Flatrate um eine Zusatzoption, ist jede Vertragspartei berechtigt, auch innerhalb der Vertragslaufzeit des Vertrages die Zusatzoption mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Mit Wirksamwerden dieser Kündigung wird der Vertrag einschließlich eventueller nicht von der Kündigung erfasster Zusatzoptionen im Übrigen weitergeführt.

4.3 Im Falle einer ordentlichen Kündigung einer Zusatzoption durch DMRZ gemäß Ziffer 4.2 ist der Endkunde/Partner/Reseller berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum durch die Kündigung von DMRZ bestimmten Ende der Zusatzoption zu kündigen. DMRZ wird den Endkunde/Partner/Reseller auf dieses Kündigungsrecht im Rahmen der Kündigung der Zusatzoption noch einmal ausdrücklich hinweisen.

4.4 Hat der Endkunde/Partner/Reseller einen Teilnehmernetzanschluss beauftragt und erhält er auf seinen ausdrücklichen Wunsch vor dessen Anschaltung eine Zwischenlösung zur Anbindung an das Verbindungsnetz von DMRZ (z.B. Einwahl-Router), so ist hiermit keine Verkürzung der Laufzeit des Vertrages über die Bereitstellung des Teilnehmernetzanschlusses durch DMRZ um die Dauer dieser Zwischenlösung verbunden.

 

RECHENZENTRUMSDIENSTLEISTUNGEN

1. Anwendungsbereich

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen Rechenzentrumsdienstleistungen („BGB“) finden Anwendung auf alle Rechenzentrumsdienstleistungen, die DMRZ während der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Endkunde/Partner/Reseller („Endkunde/Partner/Reseller“) erbringt. Die Dienstleistungen sind für die Weitervermarktung an Kunden des Endkunde/Partner/Resellers („Endkunden“) konzipiert („Rechenzentrumsdienstleistungen“). Diese BGB gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunde/Partner/Reseller („AGB“). Näheres ergibt sich aus Ziffer 1 der AGB.

2. Pflichten von DMRZ

2.1 DMRZ verpflichtet sich zur Bereitstellung der beauftragten Rechenzentrumsdienstleistungen. Die Rechenzentrumsdienstleistungen werden wie in der produktspezifischen Leistungsbeschreibung bereitgestellt. DMRZ ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind.

2.2 DMRZ ist berechtigt, die Rechenzentrumsfläche des Endkunde/Partner/Reseller ohne vorherige Ankündigung zu betreten.

3. Pflichten des Endkunde/Partner/Resellers

3.1 Der Endkunde/Partner/Reseller ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Rechenzentrumsdienstleistung und während der Nutzung von Rechenzentrumsflächen bzw. Racks (gemeinsam „Rechenzentrumsfläche“) eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen von DMRZ wird der Endkunde/Partner/Reseller einen entsprechenden Versicherungsschein vorlegen.

3.2 Sofern der Endkunde/Partner/Reseller DMRZ mit der Bereitstellung einer Netzanbindung seiner Rechenzentrumsfläche an ein durch DMRZ bereitgestelltes VPN beauftragt, ist hierfür Voraussetzung, dass der Endkunde/Partner/Reseller mit DMRZ einen Vertrag über Implementierung und Betrieb eines Virtual Private Networks („VPN“) abschließt.

3.3 Der Endkunde/Partner/Reseller wird alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen kennzeichnen (Impressum). Der Endkunde/Partner/Reseller wird DMRZ von allen Ansprüchen, die auf einer Verletzung dieser Anforderungen beruhen, freistellen.

3.4 Der Endkunde/Partner/Reseller wird DMRZ unverzüglich über alle Umstände informieren, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen von DMRZ oder anderen Nutzern des Rechenzentrums zu beeinträchtigen. Der Endkunde/Partner/Reseller trägt dafür Sorge, dass sein Equipment für den Betrieb in einem Rechenzentrum geeignet ist (d.h. Einhaltung der CE-Kennzeichnungspflichten sowie der Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und sonstiger einschlägiger Vorschriften) und dass die vereinbarte maximale Kühlleistung und Stromversorgung durch die Nutzung der Rechenzentrumsfläche durch den Endkunde/Partner/Reseller oder Endkunden nicht überschritten wird. Der Betrieb von eigenen USV-Einrichtungen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) des Endkunde/Partner/Resellers oder Endkunden ist nicht gestattet.

3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche von DMRZ bereitgestellte Einrichtungen im Eigentum von DMRZ. Weder der Endkunde/Partner/Reseller noch der Endkunde sind nicht berechtigt, die Einrichtungen von DMRZ ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DMRZ umzubauen, umzustellen, abzuschalten, zu entfernen, Reparaturarbeiten oder ähnliche Handlungen vorzunehmen oder derartige Maßnahmen Dritten zu gestatten. Die Einrichtungen von DMRZ dürfen nicht für andere Zwecke als zur Inanspruchnahme der Rechenzentrumsdienstleistung genutzt werden.

4. Leistungsänderungsvorbehalt

DMRZ behält sich vor, den Rechenzentrumsstandort auf eigene Kosten zu verlegen oder die Ausstattung des Rechenzentrums auf eigene Kosten zu ändern. Sofern sich durch diese Änderungen gemäß Ziffer 2 vereinbarte Leistungsmerkmale zum Nachteil des Endkunde/Partner/Resellers ändern, ist eine vorherige Einwilligung durch den Endkunde/Partner/Resellers erforderlich. Der Endkunde/Partner/Reseller wird eine Einwilligung nicht unbillig verweigern.

5. Nutzung durch Dritte

Neben der Weitervermarktung ist dem Endkunde/Partner/Reseller die Weitergabe der Rechenzentrumsdienstleistung an Dritte auch im folgenden Umfang gestattet:

  • Nutzung durch mit dem Endkunde/Partner/Reseller im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen;

  • Nutzung zum Betrieb von Equipment sowie das Web Hosting (Bereitstellung und Zugänglichmachen von Webseiten im Internet) für Dritte, sofern diesen Dritten selbst kein Zutritt zur Rechenzentrumsfläche eingeräumt wird.

6. Entgelte

6.1 Der Endkunde/Partner/Reseller ist zur Zahlung der in der vereinbarten Preisliste für Rechenzentrumsdienstleistungen genannten Entgelte verpflichtet.

6.2 Die Berechnung der Rechenzentrumsdienstleistung beginnt mit deren Bereitstellung oder deren erstmaliger Nutzung; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen. Die (Teil-) Leistung gilt als bereitgestellt, wenn dem Endkunde/Partner/Reseller die Bereitstellung der (Teil-) Leistung mitgeteilt wurde und der Endkunde/Partner/Reseller die Abnahme erklärt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Endkunde/Partner/Reseller diese nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen erklärt, nachdem DMRZ die Bereitstellung mitgeteilt und den Endkunde/Partner/Reseller zur Abnahme aufgefordert hat. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Mindestvertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

7.1 Der Vertrag hat, soweit nicht – insbesondere in den Bestellformularen – etwas anderes vereinbart wird, eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum Zeitpunkt der Bereitstellung (siehe Ziffer 6.2).

7.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um Intervalle von jeweils zwölf (12) Monaten, wenn er nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Im Falle der Verlängerung der Laufzeit ist der Vertrag mit gleicher Frist zum Ende des jeweiligen Zwölfmonatsintervalls kündbar.

7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Auf die Regelungen in Ziffer 8 der AGB (Laufzeit / Kündigung) wird hingewiesen.

7.4 Zusätzlich zu den Regelungen der AGB ist DMRZ berechtigt, die Rechenzentrumsdienstleistungen aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn

  • der Mietvertrag zur Nutzung des Rechenzentrumsgebäudes gekündigt wird,

  • die Erlaubnis zur Nutzung des angemieteten Gebäudes als Rechenzentrum widerrufen wird oder sonst wie endet oder

  • wenn auf das Equipment des Endkunde/Partner/Resellers oder Endkunden sog. Denial of Service (DoS-)Attacken ausgeübt werden, und dies zu Beeinträchtigungen des Netzes von DMRZ führt und DMRZ dies nicht zu vertreten hat.

Ansprüche wegen einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen.

7.5 Der Endkunde/Partner/Reseller ist verpflichtet, nach Vertragsbeendigung seine Einrichtungen innerhalb von zwei (2) Kalendertagen von der Rechenzentrumsfläche zu entfernen. Sofern der Endkunde/Partner/Reseller die Einrichtungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist entfernt, ist DMRZ berechtigt, die Einrichtungen nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist auf Kosten des Endkunde/Partner/Resellers von der Rechenzentrumsfläche selbst zu entfernen. In diesem Fall ist DMRZ berechtigt, im Hinblick auf die entfernten Einrichtungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, bis der Endkunde/Partner/Reseller die ggf. noch ausstehenden Entgelte (zzgl. etwaiger Entgelte für eine Nutzung durch den Endkunde/Partner/Reseller über die Beendigung dieses Vertrages hinaus) sowie sämtliche DMRZ im Zusammenhang mit der Entfernung entstandenen Aufwendungen erstattet.

8. Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbote

8.1 Für alle im Folgenden geregelten Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbote gilt, dass der Endkunde/Partner/Reseller nicht nur selbst verpflichtet ist, sondern gegenüber DMRZ auch für das Einhalten durch den Endkunden einsteht.

8.2 Im Hinblick auf Rechenzentrumsdienstleistungen ist zu beachten, dass

  • Rauchen, offenes Feuer, Filmen und Fotografieren im Rechenzentrum untersagt sind,

  • die Bedienung von Fremdgeräten und Patchfeldern sowie Arbeiten an der Netzwerkverkabelung außerhalb der eigenen Rechenzentrumsfläche verboten sind,

  • Arbeiten an der Elektroinstallation sowie die Installation und die Nutzung von eigenen, nicht von DMRZ bereitgestellten, Steckdosen(leisten) verboten sind,

  • ausschließlich das für die im Einzelfall auszuführenden Arbeiten erforderliche technische Equipment nach entsprechender vorheriger Anmeldung bei DMRZ mitgenommen werden darf und Taschen, Mäntel, Lebensmittel, Getränke und andere Flüssigkeiten nicht in den Rechenzentrumsbereich mitgenommen werden dürfen,

  • sämtliche Abfälle wie Verpackungen, Kartonagen u.ä. bei Verlassen des Rechenzentrumsbereiches zu entfernen sind und keine Brandlasten hinterlassen werden dürfen; insbesondere die Nutzung der überlassenen Rechenzentrumsfläche als Lagerfläche nicht gestattet ist,

  • Türen unmittelbar nach Durchgang zu verschließen sind und weiteren Personen kein Zutritt gewährt werden darf sowie

  • jegliche Arbeiten im Rechenzentrumsbereich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, den entsprechenden Richtlinien, den Unfallverhütungsvorschriften, den Regeln der Technik und der Brandschutzverordnung durchgeführt werden müssen.

Zudem sind alle sonstigen durch Aushang oder auf sonstige Weise bekannt gemachten Nutzungsbedingungen, Zugangsregeln und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

8.3 Für folgende Tätigkeiten im Rechenzentrumsbereich ist vorab die schriftliche Einwilligung von DMRZ einzuholen:

  • Arbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechenzentrumsinfrastruktur (z.B. Arbeiten am Strom- oder Klimanetz);

  • Schweiß-, Löt- und Flexarbeiten, Bohrarbeiten;

  • staubentwickelnde Arbeiten;

  • das Öffnen des Doppelbodens;

  • das Öffnen von Brandabschottungen.

9. Domain-Namen

9.1 Soweit die Bereitstellung eines .de, .com, .net, .org, .biz, .info oder .eu Domain-Namens („Domain-Name“) Bestandteil der Rechenzentrumsdienstleistung ist und der Endkunde/Partner/Reseller DMRZ beauftragt hat, für ihn einen bestimmten Domain-Namen registrieren zu lassen, kommen die hierfür erforderlichen Verträge mit der dafür zuständigen Vergabestelle („Registry“) unter Einschaltung eines von DMRZ beauftragten Registrars („Registrar“) zustande.

9.2 Andere als die oben ausdrücklich benannten Domain-Namen können von DMRZ über den Registrar auf Wunsch des Endkunde/Partner/Resellers nach gesonderter Vereinbarung mit DMRZ bereitgestellt werden.

9.3 Die Registrierung eines .de Domain-Namens erfolgt bei der DENIC e.G., 60329 Frankfurt a.M. („DENIC“). In diesem Fall kommen sämtliche zur Registrierung des Domain-Namens erforderlichen Verträge unmittelbar zwischen demjenigen, der als Inhaber des .de Domain-Namens registriert wird und der DENIC zustande. Der Endkunde/Partner/Reseller bevollmächtigt DMRZ, die hierfür erforderlichen Erklärungen im Namen seiner Endkunden über die EPAG gegenüber der DENIC abzugeben und versichert, von seine Endkunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Sollen .de Domain-Namen für den Endkunde/Partner/Reseller registriert werden, bevollmächtigt der Endkunde/Partner/Reseller DMRZ entsprechend.. Diesen Verträgen liegen die jeweiligen Bedingungen und Preise der DENIC, einsehbar unter www.denic.de, zugrunde. DMRZ stellt die Endkunden und den Endkunde/Partner/Reseller jedoch für die Dauer des zwischen DMRZ und dem Endkunde/Partner/Reseller bestehenden Vertrages von der Pflicht zur Zahlung der mit DENIC vereinbarten Preise frei.Die Registrierung eines .eu Domain-Namens erfolgt unter Vermittlung von DMRZ durch den Registrar bei der EURid, Brüssel, Belgien („EURid“). In diesem Fall kommt kein Vertrag über die Registrierung des Domain-Namens zwischen dem Endkunde/Partner/Reseller und der EURid zustande. Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt jedoch die Vorgaben der EURid, einsehbar unter www.eurid.org, als verbindlichen Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und DMRZ an.

9.4 Die Registrierung eines .com, .net, .org, .biz oder .info Domain-Namens erfolgt unter Vermittlung von DMRZ durch den Registrar bei der ICANN, Marina Del Rey, CA, USA („ICANN“). In diesem Fall kommt kein Vertrag über die Registrierung des Domain-Namens zwischen dem Endkunde/Partner/Reseller und der ICANN zustande. Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt jedoch die Vorgaben der ICANN, einsehbar unter www.icann.org, sowie der jeweils zuständigen Registry als verbindlichen Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und DMRZ an.

9.5 Sollte der Endkunde/Partner/Reseller über den Ablauf des Vertrages mit DMRZ die Nutzung seines Domain-Namens wünschen, muss er rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain-Namens mit einem dritten Provider abzuschließen und diesen zu beauftragen, die Nutzung des Domain-Namens durch den Endkunde/Partner/Reseller weiterhin sicherzustellen. Der Endkunde/Partner/Reseller hat DMRZ die Übertragung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages mit DMRZ in Textform mitzuteilen. Sollte der Endkunde/Partner/Reseller nach Ablauf des Vertrages mit DMRZ nicht an einer weiteren Nutzung interessiert sein, so ist der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet, in Textform seine Zustimmung zur Löschung des Domain-Namens zu erteilen. Sofern der Endkunde/Partner/Reseller weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt, wird DMRZ .com, .net, .org, .biz, .info oder .eu Domain-Namen nicht weiter verlängern, was die Löschung des betreffenden Domain-Namens zur Folge hat. Im Hinblick auf bei der DENIC registrierte Domain-Namen wird DMRZ keine Löschung bei der DENIC veranlassen, wenn der Endkunde/Partner/Reseller weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt. In diesem Fall ist der Endkunde/Partner/Reseller jedoch ab Beendigung seines Vertrages mit DMRZ verpflichtet, das für die Bereitstellung des Domain-Namens mit DENIC vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

9.6 Will der Endkunde/Partner/Reseller einen Domain-Namen von einem anderen Inhaber übernehmen und/oder soll ein Domain-Name von einem anderen Provider übernommen werden, muss der Endkunde/Partner/Reseller die schriftliche Zustimmung hierzu vor Beauftragung der Übernahme von dem für den jeweiligen Domain-Namen eingetragenen sog. „admin-c“ oder des Inhabers einholen und diese Zustimmung auf Verlangen der DMRZ nachweisen.

9.7 DMRZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine vom Endkunde/Partner/Reseller gewünschte Bezeichnung als Domain-Name registriert werden kann. DMRZ weist darauf hin, dass ein Domain-Name aufgrund der Bearbeitungszeit bei verschiedenen Registries im Zeitpunkt der Beauftragung als verfügbar erscheinen kann, obwohl dieser bereits vergeben ist.

9.8 Der Endkunde/Partner/Reseller ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Domain-Namen nicht gegen Rechte Dritter, die guten Sitten oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen. Der Endkunde/Partner/Reseller stellt DMRZ, den Registrar sowie die jeweils zuständige Registry und alle sonstigen mit der Domain-Registrierung befassten natürlichen und juristischen Personen von jeglicher Haftung aus oder im Zusammenhang mit möglichen Verletzungen von Rechten Dritter, der guten Sitten oder anderer rechtlicher Bestimmungen durch den gewählten Domain-Namen frei. Diese Haftungsfreistellung umfasst sämtliche Ersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten für die Rechtsverfolgung.

9.9 Machen Dritte glaubhaft, dass durch die Domain ihre Rechte verletzt werden, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte wahrscheinlich, dass durch die Domain Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, ist DMRZ nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugriff auf die Domain so zu sperren, dass die Domain nicht mehr aus dem Internet erreichbar ist, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

9.10 Der Endkunde/Partner/Reseller erkennt an, dass ein registrierter Domain-Name gesperrt, gelöscht oder übertragen werden kann, um mögliche Irrtümer der DMRZ, ihrer Vorlieferanten oder der zuständigen Registry zu korrigieren oder um Streitfälle hinsichtlich des registrierten Domain-Namens zu klären.

9.11 Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) weist das DMRZ darauf hin, dass im Rahmen des Registrierungsverfahrens personenbezogene Daten gespeichert und an der Registrierung beteiligte Dritte, so insbesondere an die zuständige Registry (DENIC, EURid, ICANN) und den Registrar weitergeleitet werden. Dies schließt auch die Einstellung der Daten in über das Internet frei zugängliche, so genannte “whois” Datenbanken ein.

10. IP-Adressen

10.1 Der Endkunde/Partner/Reseller erhält – soweit beauftragt – unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des RIPE NCC, Amsterdam, NL („RIPE“) offiziell registrierte IP-Adressen zugewiesen. Die Richtlinien des RIPE (einsehbar unter www.ripe.net) sind vom Endkunde/Partner/Reseller zubeachten.

10.2 DMRZ behält sich vor, dem Endkunde/Partner/Reseller DMRZ-bezogene PA-Adressen (Provider-Aggregate) und/oder CIDR-Adressbereiche (Classless Inter Domain Routing) zuzuordnen. Die Übernahme von Adressräumen früherer Provider des Endkunde/Partner/Resellers oder Endkunden kann nicht gewährleistet werden. Bei Vertragsbeendigung ist der Endkunde/Partner/Reseller verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von DMRZ zugewiesenen PA-Adressen nicht mehr genutzt werden und deren erneute Verwendung durch DMRZ ermöglicht wird.

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